Bewerbungsfoto.appPausiert

Ratgeber

Bewerbungsfoto ab 50

Mit KI erstellt, nicht vor jeder Veröffentlichung von einem Menschen geprüft.

Stand: · 11 Quellen

Kurz gesagt: Für ein Bewerbungsfoto ab 50 gilt dasselbe wie in jedem Alter: aktuell, gepflegt und passend zur Stelle. In Deutschland ist ein Foto keine Pflicht [1], Sie entscheiden selbst.

Wenn Sie eines beilegen, soll es Sie so zeigen, wie Sie heute aussehen [4]: mit Ihren Haaren, Ihrer Brille und Ihrem Gesicht, nicht jünger. Eine Studie, die zeigt, ob ein Foto ab 50 die Chancen verbessert oder verschlechtert, haben wir für Deutschland, Österreich und die Schweiz nicht gefunden.

Inhalt · 7 Abschnitte

Mit oder ohne Foto?

  • Deutschland: „Ein Bewerbungsfoto ist zwar keine Pflicht mehr, jedoch in vielen Branchen weiterhin üblich“, schreibt die Bundesagentur für Arbeit [1].
  • Österreich: „In Österreich ist ein Bewerbungsfoto im Lebenslauf keine Pflicht.“ In vielen Branchen ist es trotzdem üblich, schreibt karriere.at [2].
  • Schweiz: Ein Foto im Lebenslauf ist „nach wie vor üblich“. Einzelne große Unternehmen bitten aber ausdrücklich um Bewerbungen ohne Foto, „um Diskriminierungen aufgrund von optischen Erscheinungen zu vermeiden“, schreibt jobs.ch [3].

Wenn eine Stellenanzeige eine Bewerbung ohne Foto verlangt, lassen Sie es weg. Sonst haben Sie die Wahl, und beide Wege brauchen keine Begründung. Ein Foto zeigt, wer sich bewirbt. Ohne Foto geht es auf der ersten Seite nur um Ihre Erfahrung. Ihr Alter lässt sich aus dem Lebenslauf meist trotzdem ablesen. Das ist unsere Einschätzung, keine Studie.

Aktuell statt jünger

„Ihr Foto sollte aktuell sein. Wenn sich Ihr Aussehen oder Stil merkbar verändert hat, sollten Sie ein neues Bewerbungsfoto erstellen“, rät das AMS [4]. jobs.ch wird konkreter: Das Foto soll Sie „authentisch darstellen und nicht älter als ein Jahr sein“ [3]. Das ist ein Rat, keine Frist.

Ein deutlich älteres oder stark bearbeitetes Foto fällt spätestens im Gespräch auf. Wer Sie dort trifft, sollte die Person vom Foto sofort wiedererkennen.

Graue Haare, Brille, Falten: was die Quellen sagen

ThemaWas die Quellen sagen
Graue HaareEine Empfehlung, graue Haare für das Foto zu färben, haben wir in keiner offiziellen Quelle gefunden. Das AMS rät nur: „Achten Sie auf gepflegte Haare“ und „Halten Sie das Styling schlicht und natürlich.“ [4]
Brille„Wenn Sie im Alltag auf eine Brille angewiesen sind, sollten Sie diese auch auf dem Bewerbungsfoto tragen.“ Ein guter Fotograf könne Spiegelungen vermeiden, schreibt bewerben.de [5]. Mehr dazu in Bewerbungsfoto mit Brille.
Falten und RetuscheDas AMS empfiehlt „nur eine dezente Nachbearbeitung, um Farben, Helligkeit und Kontrast zu optimieren, ohne das Foto unnatürlich wirken zu lassen“ [4]. jobs.ch: Kleine Makel dürfen weg, „aber das Foto muss auf jeden Fall authentisch bleiben“ [3].
Make-up„dezentes Make-up, falls gewünscht“ [4]. Es ist eine Möglichkeit, keine Pflicht.
LichtTageslicht oder Studiolicht für „weiches, gleichmäßiges Licht“ ohne harte Schatten im Gesicht [4].
KleidungEin Outfit, „das zu Ihnen und zur Branche, in der Sie sich bewerben, passt“ [4]. Was in welcher Branche üblich ist, steht in Was zum Bewerbungsfoto anziehen?

Ein praktischer Punkt von uns: Graue oder weiße Haare verschwinden leicht vor einem sehr hellen Hintergrund. Ein mittleres Grau oder ein dezenter Farbton grenzt sie besser ab. Beispiele zeigt Hintergrund und Farbe.

Alter und Recht: Deutschland, Österreich, Schweiz

Deutschland: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz will Benachteiligungen unter anderem „des Alters“ verhindern [6]. Es gilt ausdrücklich auch für die Bewerbung: „Als Beschäftigte gelten auch die Bewerberinnen und Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis“ [7]. Eine unterschiedliche Behandlung wegen des Alters ist aber zulässig, „wenn sie objektiv und angemessen und durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt ist“ [8]. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes fasst zusammen, dass Diskriminierungen wegen des Lebensalters im Arbeitsleben „grundsätzlich verboten“ sind, mit Ausnahmen [9].

Österreich: Hier gilt das Gleichbehandlungsgesetz, nicht das AGG. „Das Alter ist in Österreich zwar in der Arbeitswelt geschützt, jedoch nicht in weiteren Lebensbereichen“, schreibt die Gleichbehandlungsanwaltschaft. Das Gesetz kann Stellenwerberinnen und Stellenwerbern „eine rechtliche Grundlage bieten, um gegen altersdiskriminierende Entscheidungen oder Praktiken vorzugehen“ [10].

Schweiz: Die Bundesverfassung verbietet in Art. 8 Abs. 2 Diskriminierung, auch „wegen […] des Alters“. Diese Grundrechte binden vor allem den Staat: „Im Gegensatz zu privaten Arbeitgebern sind Verwaltungsakteure an die Grundrechte der Bundesverfassung (BV) gebunden.“ Für Stellen in Privatunternehmen gilt das Privatrecht [11].

Ob Sie ein Foto beilegen, regeln diese Gesetze nicht ausdrücklich. Ob im Einzelfall eine Benachteiligung vorliegt, können die Antidiskriminierungsstelle des Bundes, die Gleichbehandlungsanwaltschaft oder eine Beratungsstelle mit Ihnen klären.

KI-Bewerbungsfoto ab 50: so prüfen Sie das Ergebnis

Ein KI-Dienst erzeugt aus einem Selfie neue Porträts. Das Ergebnis ist kein aufgenommenes Foto, sondern ein berechnetes Bild. Offen gesagt: Bewerbungsfoto.app ist selbst ein solcher Dienst. Bei uns legt der Stil die Kleidung fest. Gesicht, Haare und Brille sollen so bleiben, wie sie auf Ihrem Selfie sind.

Selfie einer Frau mit kurzen grauen Haaren im gestreiften Pullover in ihrer KücheBewerbungsfoto derselben Frau mit kurzen grauen Haaren im dunklen Blazer über weißer Bluse vor hellgrauem Hintergrund
KI-Beispiel · fiktive Person Links das Selfie, rechts ein Bewerbungsfoto daraus im Stil Business: neue Kleidung, dieselben grauen Haare. Die Haut wirkt rechts etwas glatter. Genau darauf sollten Sie bei jedem Ergebnis achten.

Prüfen Sie jedes Bild, bei jedem Anbieter und auch bei uns:

  • Legen Sie es neben ein aktuelles Selfie ohne Filter. Wirken Sie jünger als heute? Dann nehmen Sie ein anderes.
  • Sind Haarfarbe, Haaransatz, Brille und Zähne noch Ihre?
  • Fragen Sie jemanden, der Sie gut kennt: „Sehe ich so aus?“

Von 20 Fotos müssen Sie nicht alle mögen. Nehmen Sie nur die, auf denen Sie sich wiedererkennen. Mehr dazu in unserer Checkliste für KI-Bewerbungsfotos.

Häufige Fragen

Soll ich mich ab 50 mit oder ohne Foto bewerben?

Das entscheiden Sie. In Deutschland und Österreich ist ein Foto keine Pflicht, in der Schweiz ist es üblich. Wenn die Stellenanzeige eine Bewerbung ohne Foto verlangt, lassen Sie es weg. Eine Studie, die zeigt, ob ein Foto ab 50 hilft oder schadet, haben wir für diese drei Länder nicht gefunden.

Muss ich graue Haare für das Foto färben?

Nein. Eine solche Empfehlung haben wir in keiner offiziellen Quelle gefunden. Das AMS rät nur zu gepflegten Haaren und einem schlichten, natürlichen Styling. Das Foto soll Sie zeigen, wie Sie zum Gespräch kommen.

Darf ich Falten wegretuschieren lassen?

Dezent ja, wenn Sie danach noch so aussehen wie heute. Das AMS empfiehlt eine dezente Nachbearbeitung von Farben, Helligkeit und Kontrast, ohne dass das Foto unnatürlich wirkt. jobs.ch erlaubt kleine Korrekturen, aber das Foto muss authentisch bleiben.

Wie alt darf mein Bewerbungsfoto sein?

Eine feste Frist gibt es nicht. jobs.ch rät zu höchstens einem Jahr, das AMS zu einem aktuellen Foto und einem neuen, wenn sich Ihr Aussehen merkbar verändert hat. Am Ende zählt, ob man Sie im Gespräch sofort wiedererkennt.

Schützt mich das AGG bei der Bewerbung?

In Deutschland gilt das AGG ausdrücklich auch für Bewerberinnen und Bewerber, und das Alter gehört zu den geschützten Merkmalen. Es gibt aber gesetzliche Ausnahmen. Ob im Einzelfall eine Benachteiligung vorliegt, kann die Antidiskriminierungsstelle des Bundes mit Ihnen klären. In Österreich gilt das Gleichbehandlungsgesetz, in der Schweiz eine andere Rechtslage.

KI-Beispiel · fiktive PersonBewerbungsfoto einer Frau mit kurzen grauen Haaren im dunklen Blazer über weißer Bluse vor hellgrauem Hintergrund

Ein aktuelles Foto, das Sie zeigt

Bewerbungsfoto.app macht aus einem aktuellen Selfie 20 Bewerbungsfotos für 19 € (geplanter Paketpreis), in vier Stilen von Anzug mit Krawatte bis Pullover. Die kostenlose Vorschau ist gerade vorübergehend pausiert, weil wir den Schutz Ihrer Fotos verbessern.

Die Fotos entstehen mit KI und sind als KI-generiert gekennzeichnet.

Vorschau pausiert: mehr erfahren

Quellen

Alle Links abgerufen am 15. Oktober 2026. Das ist keine Rechtsberatung.

  1. 1BewerbungsunterlagenBundesagentur für Arbeit · arbeitsagentur.de
  2. 2Das perfekte Bewerbungsfotokarriere.at
  3. 3Bewerbungsfoto für den Lebenslaufjobs.ch
  4. 4BewerbungsfotoAMS · ams.at
  5. 5Bewerbungsfotobewerben.de
  6. 6§ 1 AGG: Ziel des GesetzesBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · gesetze-im-internet.de
  7. 7§ 6 AGG: Persönlicher AnwendungsbereichBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · gesetze-im-internet.de
  8. 8§ 10 AGG: Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen des AltersBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · gesetze-im-internet.de
  9. 9AlterAntidiskriminierungsstelle des Bundes · antidiskriminierungsstelle.gov.de
  10. 10AlterGleichbehandlungsanwaltschaft (Österreich) · gleichbehandlungsanwaltschaft.gv.at
  11. 11Arbeitswelt (Rechtsratgeber)Fachstelle für Rassismusbekämpfung, Schweizerische Eidgenossenschaft · rechtsratgeber-rassismus.admin.ch